Hauptsignale
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Hauptsignale regeln Zugfahrten. Ein Hauptsignal kann eine Zugfahrt verbieten oder bis zum nächsten Hauptsignal zulassen.
Hauptsignale existieren entweder als reine Hauptsignale oder werden mit anderen Signalarten vereinigt. Letztere besitzen dann eine Hauptsignalfunktion.
Ein Hauptsignal wird verwendet, um Gefahren zu decken. Dies können Weichen, "feindliche" Zugbewegungen oder auch der vorausfahrende Zug sein.
Die frühesten Hauptsignale waren mechanische Flügelsignale und kannten die Stellungen Fahrt und Halt. Später gab es Signale mit mehreren Flügeln, die zusätzlich Auskunft über zu befahrene Weichen geben konnten.
Die heute noch existierenden direkten Nachfolger dieser Signale sind H/V-Signale. Sie kennen drei Stellungen:
- Halt
- Fahrt
- Langsamfahrt
Da ein Hauptsignal als restriktivsten Begriff "Halt" darstellen kann, muss bei zweifelhaftem Signalbild von diesem Begriff ausgegangen werden.
Je nach Einsatzgebiet haben die Signalbegriffe leicht abweichende Bedeutungen. So kann die Geschwindigkeit bei Langsamfahrt entweder nach der letzten Weiche oder erst am nächsten Signal wieder erhöht werden.
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Einsatzgebiete für Hauptsignale
Blocksignale
Diese werden verwendet, um Strecken in Blöcke einzuteilen. Sie werden auch dazu verwendet Abzweige oder andere Gefahren zu decken (Deckungssignal). Beiderseits des Signals befindet sich freie Strecke
Einfahrsignale
Diese Signale regeln die Einfahrt in Bahnhöfe. Hier gegebene Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten bis zum nächsten Signal. Ebenso die Geschwindigkeitsbeschränkung bei gegebenem Ersatzsignal. Hinter dem Signal befindet sich ein Bahnhof.
Ausfahrsignale
Diese Signale regeln die Ausfahrt aus Bahnhöfen. Hier gegebene Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten bis zum Ende des Weichenbereichs. Ebenso die Geschwindigkeitsbeschränkung bei gegebenem Ersatzsignal. Hinter dem Signal befindet sich noch der Bahnhof, die freie Strecke beginnt erst am Einfahrsignal der Gegenrichtung.
Zwischensignale
Diese Signale werden verwendet um einen Bahnhof zu unterteilen. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten genauso wie bei den Einfahrsignalen.
