Zg-Signal

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Zg-Signale kennzeichnen Züge auf der freien Strecke sowie Nebenfahrzeuge, die auf der freien Strecke verkehren.

Signal Zg 1: Kennzeichnung der Spitze eines Zuges


Tageszeichen:

kein besonderes Signal


Nachtzeichen:

Drei weiße Lichter in Form eines "A", auch Dreilichtspitzensignal gennant. Dieses Signal muss sich vorn am ersten Fahrzeug befinden, wenn es sich um ein Triebfahrzeug oder einen Steuerwagen handelt. Ist das erste Fahrzeug kein Triebfahrzeug oder Steuerwagen, so entfällt das obere Licht ( nur zwei weiße Lichter in gleicher Höhe). Bei nachgeschobenen Zügen trägt auch das Schiebetriebfahrzeug das Signal Zg 1, wenn es nicht mit dem Zug gekuppelt ist.

Das Nachtzeichen ist auch am Tag zu verwenden, wenn bei schlechtem Wetter die Sicht unter 100m beträgt, bei Fahrten durch Tunnel, in denen völlige Dunkelheit herrscht, bei Steuerwagen von Wendezügen oder wenn es in den örtlichen Richtlinien festgelegt ist.



Signal Zg 2: Kennzeichnung des Zugschlusses


Tageszeichen:

Am letzten Fahrzeug eine oder zwei viereckige rot weiße Tafeln oder das Nachtsignal.

Bild:Zg_2.JPG


Nachtzeichen

Am letzten Fahrzeug ein oder zwei rote Lichter in gleicher Höhe oder ein oder zwei rückstrahlende Tafeln des Tageszeichens.

Güterzüge auf Nebenbahnen oder Lokomotivzüge dürfen auch ein Zeichen führen, dieses soll dann möglichst weit rechts angebracht werden.